

Für den Erhalt siebenbürgisch-sächsischer Kultur
Siebenbürger Sachsen
Im 12. Jahrhundert rief der ungarische König
Geysa II. deutsche Kolonisten nach Sieben-
bürgen in den Karpatenbogen. Sie kamen zum
Schutz der Krone von Rhein und Mosel, aus
dem heutigen Luxemburg, danach auch aus
anderen Teilen Deutschlands. In Siebenbürgen
verschmolzen sie zu einem deutschen
Volksstamm, für den sich in der Kanzleisprache
zunächst die Bezeichnung Saxones
(Sachsen) einbürgerte.
Privilegien und Eigen-Landrecht
Auf dem ihnen zugesprochenen Königsboden
(rund 30.000 km2) wurden den Siedlern ausserordentliche
Privilegien verliehen. Im Goldenen
Freibrief des Königs Andreas II. von 1224,
später als so genanntes Andreanum von ungarischen
Königen wiederholte Male bestätigt,
waren die Freiheiten der deutschen Siedler der
Hermannstädter Provinz verankert, die danach
auf alle freien Siebenbürger Sachsen ausgedehnt wurden: Territorialautonomie und
Selbstverwaltung, freies Besitz- und Erbrecht,
freie Richter- und Pfarrerwahl, Zollfreiheit,
eigenständige deutsche Gerichtsbarkeit. Im
Rahmen des ungarischen Königreiches entwickelte
sich so eine von Adelsherrschaft und
Leibeigenschaft freie republikanisch-demokratische
Enklave. Ihr Eigen-Landrecht von 1583
blieb als Gesetzbuch bis 1853 in Kraft.
Tatareneinfälle und Türkenkriege im 15. und
16. Jahrhundert zwangen die Einwohner der
sächsischen Orte Verteidigungsanlagen zu
errichten. So entstanden die befestigten Städte
und die dörflichen Kirchenburgen der
Siebenbürger Sachsen.
Ab 1541 wurde Ungarn für 150 Jahre türkisches
Paschalyk. Siebenbürgen hingegen
behauptete sich als autonomes, den Türken tributpflichtiges
Fürstentum. Die Sachsen als
eine der drei regierenden Nationen (ungarischer
Adel, freie Szekler, freie Sachsen) traten
1547 geschlossen zum Luthertum über.
Schon im 14. Jahrhundert hatten sie in ihren
Städten ein hochentwickeltes Zunftwesen,
jenem von Nürnberg oder Augsburg durchaus
vergleichbar. Durch Schulen, die seit über 600
Jahren bestehen, traditionsreiche Gymnasien,
eine mustergültige Schulordnung von 1543
und die sehr frühe Einführung der allgemeinen
Grundschulpflicht für alle sächsischen Jungen
und Mädchen (1722) erwarb das kleine Volk
der Siebenbürger Sachsen einen hohen
Bildungsstand. Es hat weitere Pionierleistungen
für den ganzen südosteuropäischen
Raum in verschiedenen Bereichen der wirtschaftlichen
Entwicklung (z.B. Elektrifizierung
ab 1896!) und der Kultur aufzuweisen.
Nach dem Sieg der kaiserlichen Heere über die
Türken fiel das Fürstentum Siebenbürgen an
das Habsburgerreich (1688), wobei die sächsischen
Autonomierechte vom österreichischen
Kaiser Leopold I. anerkannt wurden. 1867
kam Siebenbürgen zu Ungarn und nach dem
Ersten Weltkrieg zu Rumänien.
Schlimme Folgen des Zweiten Weltkriegs
Der rumänisch-deutsche Wirtschaftsvertrag,
der den Weg zu Einbeziehung Rumäniens in
die Einflußsphäre des Dritten Reiches öffnete,
trieb die deutsche Volksgruppe in die Arme
Berlins. Der Frontwechsel Rumäniens im
August 1944 stürzte dann die Rumäniendeutschen
(Siebenbürger Sachsen, Banater und
Sathmarer Schwaben, Banater Berglanddeutsche,
Zipser Sachsen u.a.) in die
Katastrophe: Teildeportation in die Sowjetunion,
strafweise Enteignung des landwirtschaftlichen,
industriellen, gewerblichen, kulturellen
und schulischen Vermögens. In dieser
schweren Zeit blieb die Evangelische Kirche
A.B. in Rumänien in ihrer volkskirchlichen
Tradition einzige Zuflucht und Rückhalt für
die Deutschen in Siebenbürgen.
Eine der schmerzlichen Kriegsfolgen für die
Rumäniendeutschen war die Zerreissung zahlreicher
Familien durch Kriegsgefangenschaft,
Zwangsevakuierung der nordsiebenbürger
Sachsen und das Einreiseverbot nach
Rumänien für Tausende in die ukrainischen
Kohlenbergwerke Deportierte.
Nach der
Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und
Rumänien (1967) siedelten immer mehr
Siebenbürger Sachsen im Rahmen der
Familienzusammenführung nach Deutschland
aus. Im ersten Jahr nach dem Sturz der
Ceauescu-Diktatur (Dezember 1989) kam es
zum Massenexodus. Eine der Hauptursachen für die Auswanderung war der drohende kulturell-
sprachliche Identitätsverlust in der alten
siebenbürgischen Heimat.
Wo sie heute leben
Heute leben mehr als 220.000 Siebenbürger
Sachsen in Deutschland, 15.000 in Österreich,
rund 25.000 in den USA, 8.000 in Kanada und
kaum noch 15.000 in Siebenbürgen. Die meisten
von ihnen, echte Vertreter und Nachkommen
einer 850 Jahre währenden deutschen
Kultur- und Sprachinsel im Südosten Europas,
kennzeichnet ein ausgeprägtes Herkunfts- und
Geschichtsbewußtsein. Haben sie doch, worauf
stolz zu sein!
Für die Siebenbürger Sachsen stellt sich das
Problem der Bewahrung ihres Kulturerbes
immer akuter. Denkmäler, Stadtteile und
Dörfer sowie die in ihrer Art und großen
Anzahl auf relativ engem Raum in der Welt
einzigartigen Kirchenburgen, aber auch all die
anderen Elemente, die eine typische, organisch
gewachsene Umwelt ausmachen, sollen nicht
nur erhalten bleiben, sondern auch einen
Gewinn für den Menschen in Form von
Gebrauch ohne Verbrauch bringen. Darüber
hinaus muss das Schicksal beweglicher
Kulturgüter in den Mittelpunkt des Interesses
musealer und anderer kultureller Institutionen
rücken. Auch das Festhalten des Brauchtums
in Wort und Bild sowie die Dokumentation der
ortsspezifischen Mundarten gehört zu den
dringend erforderlichen Maßnahmen der
Spurensicherung.
Als Träger eines reichen kulturellen Erbes sind
die Siebenbürger Sachsen in Deutschland
bemüht, die traditionellen Werte zu erhalten
und kreativ fortzuführen. Mit dieser Zielsetzung
sind Kultureinrichtungen und Vereine
entstanden, unter ihnen die Siebenbürgisch-
Sächsische Stiftung mit Sitz in München.
Ewalt Zweyer
^ Impressum Inhaltsverzeichnis © 2007 Siebenbürgisch-Sächsische Stiftung