Siebenbürgisch-Sächsische Stiftung
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Ausschreibung

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Zisterzienser Abtei in Kerz (13. Jahrhundert)

Der von der Siebenbürgisch-Sächsischen Stiftung ins Leben gerufene Preis zur Förderung junger Wissenschaftler und Künstler wird seit 1989 alle zwei Jahre verliehen. Die Auswahl der Preisträger wird von einem unabhängigen Preisgericht bestimmt.

Richtlinien für die Verleihung des Ernst-Habermann-Preises der Siebenbürgisch-Sächsischen Stiftung.

1. Art des Preises
1.1. Der Preis wird für überdurchschnittliche Arbeiten vergeben. Die Verleihung nimmt der Vorsitzende des Stiftungsrates oder dessen Stellvertreter in feierlicher Form anlässlich des Heimattages der Siebenbürger Sachsen in Dinkelsbühl vor.

1.2. Der Preisträger/die Preisträgerin erhält über die Verleihung eine Urkunde und eine Prämie in Höhe von 2500 Euro.

1.3. Wenn etwa gleichwertige Arbeiten vorgelegt werden, kann der Preis auch unter zwei, höchstens jedoch unter drei Bewerbern aufgeteilt werden. Liegen keine überdurchschnittlichen Arbeiten vor, wird auf Vorschlag des Preisausschusses auf eine Preisverleihung verzichtet.

2. Der Bewerber/Die Bewerberin
2.1. Um den Ernst-Habermann-Preis können sich Wissenschaftler und Künstler bewerben, die das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Bei Aussiedlern sind Ausnahmen möglich.

2.2. Bewirbt sich eine Arbeitsgruppe um den Preis, müssen die unter Punkt 2.1. genannten Bedingungen für alle Mitglieder der Gruppe zutreffen.

2.3. Der Preis kann an einen Bewerber nur einmal vergeben werden. Eine zur Bewerbung eingereichte Arbeit kann nicht ein zweites Mal vorgelegt werden. Die Bewerbung eines bei einer früheren Ausschreibung nicht berücksichtigten Einsenders ist nur mit einer neuen Arbeit möglich.

3. Die Arbeit
3.1. Wissenschaftliche Arbeiten sind in deutscher Sprache einzureichen. Sie können gewertet werden, wenn sie unmittelbar Siebenbürgen, Siebenbürger Sachsen oder deren Belange behandeln.

3.2. Es können auch Arbeiten eingereicht werden, die sich mittelbar mit Siebenbürgen, Siebenbürger Sachsen oder deren Belangen befassen, üb das zutrifft, entscheidet das Preisgericht.

3.3. Arbeiten an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule können eingereicht werden, nachdem sie dort angenommen worden sind. Dabei ist mitzuteilen, um welche Art von Examensarbeit es sich handelt (Diplom-, Magisterarbeit, Dissertation, Habilitation o.a.). Es können auch Veröffentlichungen oder Manuskripte eingereicht werden.

3.4. Die Arbeit soll vor nicht länger als zwei Jahren abgeschlossen worden sein.

3.5. Die Arbeiten werden, nur mit einem Kennwort gekennzeichnet, entweder anonym (ohne Nennung des Bewerbers) oder durch einen Mittelsmann dem Vorstand der Stiftung eingereicht: Hans-Joachim Acker, Schlosserbreite 47, 85567 Grafing, oder beim Vertreter der Stiftung in Hermannstadt, Winfried Ziegler, im Forumshaus, Strada General Magheru 1-3, RO-550185 Sibiu/Hermannstadt.

Zusammen mit der Arbeit ist ein ebenfalls mit dem Kennwort gezeichneter, verschlossener Briefumschlag einzureichen. Dieser Briefumschlag, der zwecks Überprüfung der Voraussetzungen nur vom Stiftungsvorstand auch vor Entscheidung des Preisgerichts geöffnet werden darf, muss Namen und Postanschrift des Bewerbers sowie den Nachweis enthalten, dass die persönlichen Voraussetzungen gemäß diesen Richtlinien erfüllt sind. Das Preisgericht entscheidet sachlich, ohne den Kandidaten/die Kandidatin zu kennen.

4. Der Preisausschuss
4.1. Die Aufgabe des Preisausschusses für den Ernst-Habermann-Preis wird vom Preisgericht des Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturpreises wahrgenommen.

4.2. Vor der Urteilsfindung kann das Preisgericht Gutachten von Sachverständigen einholen.

4.3. Das Preisgericht trifft seine Entscheidung mit Stimmenmehrheit. Seine Entscheidungen sind endgültig, seine Verhandlungen vertraulich.

Siebenbürgisch-Sächsische Stiftung
Stiftungsrat und Vorstand